Mattar Paneer

(Indischer Rahmkäse mit Erbsen und Tomaten)

Zutaten
für 2–4 Personen, je nachdem ob mit oder ohne Beilage

2 kleinere Zwiebeln
2 Zehen Knoblauch
1 daumendickes Stück frischer Ingwer
Butter oder geschmacksneutrales Öl
1 Dose (375 ml) Tomatenpüree oder stückige Tomaten
1 gehäufter TL Curcuma
1 gehäufter TL Koriander
1 gehäufter TL Garam Masala
100 ml Sahne oder Crème Double
1 Paket (300 g) TK-Erbsen
200 g frische Champignons
250 g Paneer oder ungewürzter Grill-/Pfannenkäse (z.B. Grünland)
Salz und Pfeffer

Zwiebeln, Knoblauch und Ingwer schälen und im Mixer zu einer stückigen Paste zerkleinern. Das Fett in einer Pfanne erhitzen, die Paste darin unter Rühren goldbraun anbraten. Mit den Dosentomaten aufgießen und ungefähr 4–5 Minuten köcheln lassen. Mit Curcuma, Koriander und Garam Masala würzen, gut durchrühren und mit Salz und Pfeffer pikant abschmecken. Dann Sahne/Crème Double hinzugeben und weiter für 4–5 Min. köcheln lassen.

Champignons und Käse in grobe Würfel schneiden und – nacheinander oder gemeinsam – bei nicht zu starker Hitze in einer zweiten Pfanne anbraten, herausnehmen und etwas abkühlen lassen. In der Zwischenzeit die TK-Erbsen in die Tomatensoße geben und während des Bratens weiterköcheln lassen. Zum Schluss den gebratenen Käse mit den Pilzen zugeben, unterrühren und nochmals kurz erhitzen.

Dazu passen Naan-Brot, Chapati oder Basmatireis.

© formschub

2 Kommentare

  1. Warum müsst Ihr Internetnutzer – um die unangebrachte Verallgemeinerung mal aufzugreifen – kritische Blogkommentare immer jenseits von Stil und Höflichkeit verfassen? Ich kann in meinem Posting nirgends den Anspruch formuliert sehen, dass das hier stehende Rezept authentisch sein sollte. Ich lasse den Kommentar aber gerne hier stehen, falls jemand anderes als ich darin einen nützlichen Informationsgehalt erkennen kann und weil ich den Vergleich mit dem Schwein und dem Silber so putzig finde.

  2. Das Rezept hat so wenig mit Indischer Küche zu tun, wie ein Schwein mit Silber. Warum müßt ihr Deutschen überall Sahne herein geben und es auch noch als auswärtiges Gericht verkaufen?

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