Zum Handkusse beugt sich der Herr ruhig über die ihm dargereichte Hand, nimmt sie ohne Druck zart an den Fingergelenken, hebt sie ein wenig, ohne sie abzubiegen, und berührt sie an den Fingerwurzeln oder dem Handrücken mit geschlossenen Lippen leicht und lautlos. Die Hand langsam freigebend, richtet er sich leicht wieder auf und schaut die Dame verbindlich an. (…) Die Dame hat das Recht, den Handkuß eines Herrn abzulehnen, darf ihn dann aber auch keinem andern anwesenden Herrn gewähren. Die Ablehnung muß jedoch in liebenswürdiger Form durch leichten Gegendruck der Hand der Dame gegen das Bestreben des Herrn, ihre Hand an die Lippen zu führen, geschehen. Also muß dieser sanfte Widerstand einsetzen, bevor die Hand richtig erhoben wurde, denn eine Verhinderung des Handkusses im letzten Augenblick wäre ungezogen. (…)
Man vermeide es, aus dem Handkuß eine theatralische Geste zu machen.
Quelle: »Der gute Ton in allen Lebenslagen«, Dr. Walther von Kamptz-Borken (1951)